Unser Angebot
Impfleistungen in unserer Praxis
Wir führen in unserer Praxis sämtliche Impfleistungen durch. Dabei spielt es keine Rolle, um welche der folgenden Impfarten es sich handelt.
Die ständige Impfkommission STIKO gibt einmal im Jahr Impfempfehlungen heraus. Nur die empfohlenen Impfungen werden von den Krankenkassen übernommen. Alle weiteren Impfleistungen müssen selbst bezahlt werden. Die Kosten dafür werden jedoch manchmal auf Nachfrage von der Krankenkasse zurückerstattet. Alle Impfungen werden in einem Impfausweis dokumentiert, den man möglichst nicht verlieren sollte.
Impfungen gegen Covid19 - Coronaimpfung
In unserer Praxis führen wir seit April 2021 Coronaimpfungen mit dem Impfstoff Comirnaty® (BioNTech/Pfizer) durch. Die Impfungen erfolgen im Rahmen der von der STIKO (Ständige Impfkommission) empfohlenen Richtlinien.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder persönlich kurzfristig einen Impftermin in unsrer Praxis. Selbstverständlich impfen wir auch Ihren Partner und Ihre Familienangehörigen, auch wenn Sie nicht bei uns Patienten sind.
Wir führen auch Nachimpfungen und Auffrischungsimpfungen im Rahmen der Empfehlungen durch. Falls Sie Ihren Impfpass nicht wiederfinden stellen wir Ihnen gerne ein neues Dokument aus.
Grundimpfungen
Schon als Kleinkind sollte die Grundimmunisierung erfolgen. Diese umfasst Kombinationsimpfungen gegen Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Kinderlähmung (Polio), Keuchhusten (Pertussis), Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Hepatitis B sowie gegen Mumps, Masern, Röteln und ggf. Windpocken. Mit 5-6 Jahren sollten dann einige Impfungen aufgefrischt werden, dies betrifft Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie und Keuchhusten (Pertussis).
Schwangeren wird unabhängig vün ihrer Grundimmunisierung mit Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittel eine Impfung gegen Keuchhusten empfohlen. Die hierbei gebildeten Antikörper sollen bereits das Neugeborene schützen (Leihimmunität), ehe dieses selbst gegen Keuchhusten geimpft werden kann.
Zwischen 9 und 17 Jahren sollen Mädchen und Jungen gegen HP-Viren (HPV) geimpft werden. Einige Untertypen dieser Viren werden zum einen für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich gemacht, zum anderen werden aber auch Genitalwarzen durch HPV verursacht. Die Impfung erfolgt in 3 Schritten und sollte bis zum 18. Lebensjahr vollständig abgeschlossen sein.
Erwachsene schließlich sollten alle 10 Jahre eine Auffrischungsimpfung gegen Tetanus, Diphterie und ggf. Keuchhusten erhalten, Impflücken können jederzeit nachgeimpft werden. Mit erreichen des 60. Lebensjahres wird eine Impfung gegen Lungenentzündung (Pneumonie) sowie 2 Impfungen gegen Gütelrose (Herpes zoster) empfohlen.
Saisonale und regionale Impfungen
Hierunter fällt die bekannte Grippe-Impfung. Sie wird für alle Schwangeren empfohlen, ebenso für alle über 60 Jahre und für Menschen, die aufgrund chronischer Grunderkrankungen ein erhöhtes Infektionsrisiko haben. Da sich die Grippeviren ständig verändern und gelegentlich auch neue Stämme entstehen (Vogelgrippe, Schweinegrippe etc.), wird der Impfstoff jedes Jahr angepasst. Deshalb muss auch jedes Jahr aufs Neue geimpft werden. Die echte Grippe (Influenza) hat nichts mit dem grippalen Infekt ("Erkältung") zu tun, sondern ist eine schwere Infektionskrankheit, an der jedes Jahr viele Menschen versterben.
Ein Beispiel für regionale Impfungen ist die Impfung gegen FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis). Die Erreger dieser gefährlichen Hirnhautentzündung werden durch Zeckenbiss übertragen. Allerdings sind nur Gebiete im Süden Deutschlands betroffen. Eine weitere regionale ist Impfung ist die gegen Tollwut.
Reise- und Arbeitsschutzimpfungen
Andere Länder, andere Risiken. Wir bieten Ihnen eine individuelle Impfberatung für Ihr Reiseziel an. Einige Impfungen können dort vorgeschrieben sein, andere Impfungen möchten Sie vielleicht zu Ihrer Sicherheit durchführen lassen. Reiseimpfungen werden von den Krankenkassen normalerweise nicht bezahlt, dennoch kann die Frage nach Kostenerstattung im Einzelfall durchaus erfolgreich sein.
Für den Impfschutz am Arbeitsplatz ist grundsätzlich der Arbeitgeber zuständig. Sollten Sie hier unsicher sein, wenden Sie sich an den arbeitsmedizinischen Dienst Ihrer Firma (Betriebsarzt). Unabhängige Beratung darüber, welche Impfleistungen vorgeschrieben sind bzw. empfohlen werden, erhalten Sie über die Berufsgenossenschaften.
Spezielle Impfungen
Neben der Impfung gegen HPV gibt es in der Frauenheilkunde zwei weitere Impfleistungen, denen wir eine spezielle Seite gewidmet haben: die Impfung gegen rezidivierende Scheideninfektionen und gegen häufig auftretende Blasenentzündung.
Weitere Informationen zum Thema Impfen, Impfrisiken sowie einen Impfkalender mit den empfohlenen Schutzimpfungen finden sie auf der Seite www.impfen-info.de, herausgegeben von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.